Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Creative Golf Marketing, Gregory Croxford, Wegzoll 12a, 22393 Hamburg für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen gegenüber Unternehmen

Stand: 1. Januar 2024

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben nur dann Vorrang vor diesen AGB, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§2 Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Individuell ausgearbeitete schriftliche Angebote haben, soweit nichts anderes angegeben ist, eine Gültigkeit von 14 Tagen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

(3) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager, zzgl. Gesetzlicher Umsatzsteuer.

(4) Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot.

(5) Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an Sie.

(6) Rechnungsdatum ist das der Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung; Zahlungsziel bei Kauf auf Rechnung ist 15 Tage. Anstelle der üblichen Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen liefern.

(7) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 10 % p.a. zu verzinsen. Für die zweite Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR. Nach der zweiten Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten.

(8) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Gegenansprüche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§4 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

(2) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich.

(3) Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.

(4) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§5 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

(2) Wir behalten uns produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber der Bestellung vor, soweit die Mehr- oder Minderlieferung für den Auftraggeber zumutbar sind. Als zumutbar gilt eine Abweichung der Stückzahl von bis zu 10%. Zu vergüten ist im Fall der Mehrlieferung die tatsächliche Liefermenge.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(4) Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

§7 Farbbezeichnungen und Größenangaben

Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich.

§8 Mängelansprüche des Käufers

(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.

(2) Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten. Die Ware muss vor dem Veredeln (Besticken, Bedrucken o.ä.) von Ihnen oder dem Veredelungsbetrieb auf etwaige Mängel untersucht werden.

(3) Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.

(4) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.

§9 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§10 Waren – Rücksendungen

(1) Die Rücksendung neuwertiger, unveredelte Ware wird unter den in Absatz 3 und 4 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt. Veredelte Ware kann nicht zurückgenommen werden.

(2) Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per eMail angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach den Retouren erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug.

(3) Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware zu. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 15% Handlingskosten, mindestens aber abzüglich 5,00 EUR. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben.

§11 Verjährung

(1) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(3) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderegelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 10 Abs. 2 und 3 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§12 Unterlagen

An Abbildungen, Zeichnungen, Werbe- und sonstigen Aufdrucken, Kalkulationen, Preislisten und sonstigen Unterlagen, die wir dem Auftraggeber zur Verfügung stellen, behalten wir uns alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und sonstigen Rechte vor. Sie dürfen vom Auftraggeber nur im Rahmen des Auftrags verwendet werden. Eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte darf nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen.

§13 Zustimmung zur Bewerbung als Referenzprojekt/Produktmuster

Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig mit dem konkreten Auftrag Werbung zu betreiben und den Auftrag als Referenzprojekt nennen zu dürfen. Die Parteien gestatten sich wechselseitig auch, hierbei ihre Namen, Kennzeichen und Marken unentgeltlich, werblich und in der Benennung als Referenzkunde und/oder im Zusammenhang mit Referenzprojekten zu verwenden (z.B. im Internet, auf Messen, in Anzeigen, in Katalogen). Wir dürfen für den Auftraggeber hergestellte Produkte als Beispielmuster zur Vorstellung bei anderen Kunden einsetzen und abbilden. Die Parteien können die vorstehenden Rechte im Einzelfall durch schriftliche Anzeige für die Zukunft unter Gewährung eine Umsetzungsfrist von 4 Wochen einschränken.

§14 Urheberrecht

Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.

§15 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

§16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.